In jedem Alter haben Kinder einen eigenen Willen. Sie können ihn durch verbale Sprache, aber auch mittels einer großen Palette weiterer Ausdrucksmöglichkeiten mitteilen: durch Körpersprache, über kreative Ausdrucksformen wie Malen und Zeichnen, im Spiel, durch Freude, Weinen, Verweigern, die Ausbildung psychosomatischer Symptome und vieles mehr.

Ist der kindliche Wille vor wichtigen Entscheidungen über die Zukunft des Kindes zu erkunden – beispielsweise in Hilfeplan- oder Gerichtsverfahren –, muss ausführlich, einfühlsam und in Kenntnis der bisherigen Lebensgeschichte vorgegangen werden. Je jünger ein Kind ist, desto hilfreicher ist es, im Interesse des Kindes auch seine Bezugspersonen anzuhören.

Manchmal äußern sich Kinder unterschiedlich gegenüber verschiedenen Menschen oder abhängig von der Situation. Nicht selten sind ihre Gefühle ambivalent, weil sie Unsicherheit oder >Loyalitätskonflikte empfinden. Und natürlicherweise werden sie von ihren Bezugspersonen beeinflusst. Dies macht es zwar schwierig, aber trotzdem unerlässlich, dass kompetente Fachkräfte die Wünsche, Ängste und Vorstellungen des Kindes erkunden.

Artikel 12 UN-KRK erläutert das Recht auf eine Berücksichtigung des Kindeswillens in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.

Vor allem in familiengerichtlichen Verfahren spielt der Wille des Kindes eine wesentliche Rolle. Mit zunehmendem Alter ist der Kindeswille vom Gericht entsprechend stärker zu berücksichtigen. Ziel der Anhörung eines Kindes ist, es als Betroffenen angemessen zu beteiligen am Entscheidungsprozess über seine Zukunft.

Da das Kind selbst aber vielleicht nicht alle Konsequenzen überschauen kann, darf es nicht mit der alleinigen Verantwortung für die Entscheidung überfordert werden. Im Zweifel müssen die Wünsche des Kindes deshalb gegen seine, von den Erwachsenen definierten Schutzinteressen abgewogen werden. In diesem Fall wird nach dem sogenannten „wohlverstandenen Kindesinteresse“ entschieden. Weicht der Richterspruch vom Willen des Kindes ab, sind diesem die Gründe hierfür altersgerecht mitzuteilen .

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”