Oft werden die Begriffe Partizipation und >Beteiligung synonym verwendet. Man kann aber zwischen weitreichenden Lebens- und Alltagsentscheidungen differenzieren.

Der ursprünglich politische Begriff Partizipation umfasst demokratisch begründete Formen im Kontinuum zwischen Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Partizipation ist das altersunabhängige Recht gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Eingefordert wird sie hauptsächlich in Schlüsselsituationen und verfassten Entscheidungsgremien.

Das strukturelle Partizipationsrecht der Kinder in den Hilfen zur Erziehung (§ 8 SGB VIII) dient auch dem Ausgleich der Machtverhältnisse und einem Interessenkompromiss zwischen den Generationen.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”