Oft werden die Begriffe >Partizipation und Beteiligung synonym verwendet. Man kann aber zwischen weitreichenden Lebens- und Alltagsentscheidungen differenzieren.

Beteiligung im engeren Sinne meint die Einbeziehung der Betroffenen in alltägliche, lebensweltbezogene Entscheidungen. Auch hier gibt es – wie bei der Partizipation – verschiedene Abstufungen, je nachdem, wie weit der Mächtigere Mitsprache gewährt.

Beteiligung hat in den Hilfen zur Erziehung eine besondere Bedeutung (§ 8 SGB VIII) und ist auch eine Bildungsaufgabe. Sie baut auf die freiwillige aktive Teilnahme, Mitwirkung oder Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten.

Der Erwachsene ist gefordert, sie bei der Willensbildung zu unterstützen, damit ernsthafte Aushandlungen stattfinden können. Diese Erziehungsarbeit erfordert Beziehungsarbeit, denn Entscheidungen sind immer auch an Gefühle gebunden. Beteiligungschancen im pädagogischen Alltag sind sogar ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit der Hilfe.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”