Bestehen Unstimmigkeiten zwischen Fachkräften und Pflegefamilie, sollen diese im Sinne des Kindes den Erhalt des Pflegeverhältnisses nicht unnötig gefährden. Deshalb kann für die Pflegeeltern die Hinzuziehung eines Beistandes nach § 13 SGB X hilfreich sein.

Die begleitende Person sollte sachkundig sein, das Wohl des Kindes in den Fokus stellen und im klärenden Gespräch vermitteln können. Geeignete und erfahrene Beistände können z. B. über die PFAD Ortsgruppen und -vereine oder die PFAD Landesverbände gefunden werden.

Quelle: PFAD Broschüre: “Die Rechte von Pflegekindern”