Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verändert sich durch die Digitalisierung ständig. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland musste sich daran anpassen, um Kinder und Jugendliche weiterhin vor Gefahren, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen oder gefährden, zu schützen. Daher wurde im Mai vergangenen Jahres das Jugendschutzgesetz reformiert, mit der Zielsetzung, regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben.

In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre „Was gibt´s neues im Jugendschutzgesetz“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e.V. (BAJ)
die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form zusammengestellt und erläutert. Die neuen Schutzziele Schutz, Teilhabe und Förderung sowie die Regelungen zu Alterskennzeichnungen werden dargestellt. So erhalten Filme und Games bspw. zukünftig die gleiche Alterseinstufung, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten.

Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) dargestellt.

Weitere Änderungen, die den Erziehungsauftrag und das Elternprivileg betreffen werden anhand von Beispielen erläutert. Zudem enthält die Broschüre Übersichten zu den neu im Gesetz berücksichtigten Interaktionsrisiken, den verschiedenen Institutionen im Jugendmedienschutz und abschließend das gesamte Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Wortlaut.

Elterninfo Jugendschutz (aktualisierte Neuauflage)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde das Faltblatt „Elterninfo Jugendschutz“ aktualisiert.
In dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für Eltern erstellten Faltblatt werden seit dem 01. Mai 2021 geltende ausgewählte Regelungen in verständlicher Form vorgestellt und es wird beispielhaft erläutert, in welchen Fällen Eltern einen Erziehungsauftrag erteilen können. Gleichzeitig werden Eltern aber auch auf ihre Verantwortung hingewiesen, die mit der Übertragung des Erziehungsauftrags verbunden ist.

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Quelle: Pressemeldungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) vom12.01.2022