Aufgaben des Jugendamts können zu einem großen Teil auch an Freie Träger der Jugendhilfe übertragen und von deren Fachkräften durchgeführt werden. Das SGB VIII begrüßt ausdrücklich die Vielfalt von Angeboten verschiedener Institutionen, Organisationen und Gruppen als Möglichkeit dafür, „dass in der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Wertorientierungen, Inhalte und Methoden in der Praxis vertreten werden.“ Dadurch sollen die Leistungsberechtigten, nämlich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern ihr Recht wahrnehmen können, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.

Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”