Die Frage der Perspektive einer Fremdunterbringung – befristet oder auf Dauer angelegt – ist so früh wie möglich zu klären, damit dem Kind eine unzumutbar lange Ungewissheit über seinen künftigen Lebensmittelpunkt erspart werden kann. Das Wissen um die reale Zugehörigkeit zu einer Familie ist für das Sicherheitsbedürfnis des Kindes notwendig. Eine Rückführungsoption sollte nur dann offengehalten werden, wenn die Möglichkeit der (Wieder-)Herstellung kindgerechter Verhältnisse in der Herkunftsfamilie in für das Kind angemessener Zeit wirklich realistisch erscheint. Da Entscheidungen über die Perspektive einer Fremdunterbringung weitreichende Konsequenzen haben, ist ein Fachkräfteteam, nicht eine einzelne Fachkraft, hierfür zuständig.

Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”