Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) äußert sich in einer Stellungnahme vom 14.06.2024 (pdf) zum Beteiligungsprozess zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Unter der Überschrift “Weniger wäre mehr” äußern sie Bedenken, was evtl. unbeabsichtigte Nebenwirkungen und Benachteiligungen bei der Zusammenführung unterschiedlicher Rechtsbereiche angeht, wie sie in der Vergangenheit schon mehrfach vorkamen. Als ein Beispiel wird genannt, dass bei der Abschaffung der Kostenheranziehung die jungen Menschen mit Behinderung nicht im Blick waren, deren “Ausbildungsgeld” nach wie vor größtenteils einbehalten wird.

Darüber hinaus werden konkrete Eckpunkte benannt, die für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und Sicherung der Teilhabe der Betroffenen maßgeblich sind:

  • Erstellung von Gesamtplänen für Teilhabe und Erziehung unter Mitwirkung kompetenter Inklusionslots*innen
  • Auflösung der Unterteilung in körperliche, geistige und seelische Behinderung und Zusammenfassung aller Kinder mit Behinderung im § 35a SGB VIII
  • Überarbeitung des Fachkräftegebots in der Kinder- und Jugendhilfe, um eine interdisziplinäre Aufstellung der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen und erforderliche Fallschlüssel gewährleisten zu können
  • Deutliches Bekenntnis zum Recht jeden Kindes auf Familie und Schaffung bundesweiter Mindeststandards für sonderpädagogische Vollzeitpflegestellen
  • Beibehaltung bisher vereinbarter Leistungen bei Zuständigkeitswechseln, keine Neuverhandlungen der Leistungungen bei unverändertem Bedarf des Kindes

Alle in dieser Stellungnahme ausgearbeiteten Forderungen unseres Partnerverbandes können wir voll unterstützen.