Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit regelmäßig im Zweijahresturnus die vom Deutschen Verein empfohlenen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) übernommen.

In seiner Sitzung im April 2024 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2024 ab dem 01. August 2024.

Es ist beabsichtigt, ab 2025 die monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) jährlich anzupassen, um zu einer einheitlichen bundesweiten Bemessungspraxis beizutragen.

Quelle: Rundschreiben des LSJV zu Vollzeitpflege (LJA-Nr. 6/2024) vom 03.06.2024