Archiv für den Monat: Januar 2024

Aktualisierte PFAD Broschüre “Hilfeplangespräch für Pflegekinder”

Wir haben für Sie unsere Broschüre Hilfeplangespräche für Pflegekinder aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Aus dem Vorwort von Dr. Hermann Scheuerer-Englisch: „…Das in der Broschüre beschriebene Hilfeplanverfahren ist der Rahmen, in dem von und mit allen Beteiligten eine Entwicklungsperspektive und ein Sicherheitsnetz für das Kind geschaffen werden sollen. Pflegeeltern sind die Personen, die neben den leiblichen Eltern am nächsten am Kind sind. Sie sind Entwicklungsagenten und „Experten“ für das Kind und sie können seine Entwicklung aus der täglichen Beobachtung heraus beschreiben. Geschützt durch Rechtsansprüche fordern sie in völlig angemessener Weise eine Einbeziehung in die Hilfeplanung auf Augenhöhe mit den Fachleuten der Jugendhilfe, eine gute Unterstützung durch eine geschützte [...]

Broschüre zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab. Dazu wurde die Broschüre "SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel" erarbeitet. Sie bietet einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten. In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der [...]

BbP legt “Handreichung für die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften und insoweit erfahrenen Fachkräften im inklusiven Kinderschutz” vor

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht eine Handreichung, mit der erstmalig ein Praxisleitfaden für die Weiterbildung von Fachkräften im inklusiven Kinderschutz erarbeitet wurde. Sie bildet die Vielfalt der Themen im Kontext des inklusiven Kinderschutzes ab, fügt einen kleinen Baustein zum besseren Urteilsvermögen hinzu und definiert Kinderschutz als einen Prozess und keine Momentaufnahme. In der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe spürt man häufig noch Unsicherheit und Ängste, vor allem dann, wenn es um Kinder mit intensivpflegerischem Bedarf geht. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen, wenn nicht an den notwendigen Stellen sensibilisiert wird. So können Gefährdungslagen von Kindern mit Behinderung überbewertet oder aber mit Blick auf die Behinderung nicht ernst genommen und unterbewertet [...]

Bayern veröffentlicht “Fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII”

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat der Gesetzgeber zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege die ausdrückliche Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen eingeführt (§ 37b Abs. 1 SGB VIII) sowie die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten während der Dauer eines Pflegeverhältnisses festgeschrieben (§ 37b Abs. 2 SGB VIII). Um die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts im Rahmen der 150. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII auf Ebene eines Expertinnen- und Expertenkreises zu [...]

BMFSFJ: Änderungen bei Leistungen für Familien im Jahr 2024

Das BMFSFJ hat für das Jahr 2024 Änderungen bei Leistungen für Familien bekannt gegeben. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2024 erhöht - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Unterhaltsvorschuss: Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor, für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor, und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr [...]

Von |2024-01-05T12:39:42+01:005. Januar 2024|Adoptivfamilie, Finanzielles, Pflegefamilie|
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