Mit seiner Stellungnahme vom 29.03.2023 kritisiert der Careleaver e.V., dass die Belange von Careleaver:innen bei der Einführung der Kindergrundsicherung bisher zu wenig berücksichtigt werden.

PFAD unterstützt die Stellungnahme des Careleaver e.V. in allen Punkten. Bei jungen Menschen in Jugendhilfe dürfen nicht die Eltern Anspruchsinhaber bleiben. Careleaver:innen müssen alle Hilfen selbst beantragen dürfen.